Als ambulanter Dienst haben wir die Anerkennung Angebote zur Unterstütung im Alltag nach § 45a bis 45c SGB XI zu erbringen. Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit den Pflegekassen. Zur Zeit werden 15,00 € pro Betreuungsstunde zuzüglich möglicher Fahrtkosten von 0,28 € pro km der Pflegekasse in Rechnung gestellt.