Ambulante qualifizierte Assistenzleistung

Die ambulante qualifizierte Assistenzleistung (ehemals ABW) ist eine Leistung der Eingliederungs-hilfe nach § 53 f SGB XII für behinderte Menschen, die unter einer wesentlichen seelischen Behinderung bzw. seelischen Behinderung infolge Sucht leiden und in der eigenen Häuslichkeit leben. Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger, wenn eine Kostenzusage vorliegt.

Angebote

Regelmäßige aufsuchende Betreuung

Die ambulante Hilfe in Form des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach § 53 f SGB XII für behinderte Menschen, die unter einer wesentlichen seelischen Behinderung bzw. seelischen Behinderung infolge Sucht leiden und in der eigenen Häuslichkeit leben. Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger, wenn eine Kostenzusage vorliegt.

Lebenspraktische Hilfen: 

z. B. Ernährung, Wohnraumgestaltung- und Pflege, eigene Zeitgestaltung, Selbstständigkeit im Umgang mit Institutionen und Behörden

Psychosozialer Bereich:

wie z. B. Motivationsgespräche, Stress- und Konfliktbewältigungstraining, Umgang mit Risiko-faktoren und Erarbeitung adäquater Gegenmaßnahmen, Anleitung zur Krankheitswahrnehmung, Hilfen bei der Bewältigung von Problemen mit sich selbst und Anderen

Pflegerische Hilfen:

Motivation zur Schaffung eines ausgeglichenen und gesunden Tag- und Nachtrhythmus, Anleitung und Hilfestellungen hinsichtlich der Wahrnehmung ärztlicher Termine und Verordnungen, Therapieangebote etc., Förderung eines gesundheitlichen Lebensstils (keine Leistungen nach SGB XI)

Bildung:

Hilfestellung zur Wahrnehmung, Förderung und Aufrechterhaltung der eigenen Interessen, Vertiefen und Anwenden von Kulturtechniken, Wahrnehmung von öffentlichen Veranstaltungen zur sozialen Integration

Freizeit / soziale Kontakte:

Unterstützung bei der Aufnahme, Gestaltung und Erhaltung von Kontakten und Beziehungen im engeren Wohn- und Lebensbereich, in der Partnerschaft/ Ehe, in weiteren familiären Beziehungen, außerhalb des Wohnbereiches sowie zu sozialen Gruppen

Auch wenn Sie weiter in Ihren „eigenen vier Wänden“ leben möchten und aufgrund einer psychischen und/oder Suchterkrankung höheren Betreuungsbedarf haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir würden Sie dann unverbindlich und individuell zu Leistungsangeboten beraten.

Der Weg zur Leistung:

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Ambulant Betreutes Wohnen durch „PSInet e. V.“ beim Sozialamt des Landkreises, weitere Unterlagen werden Ihnen dann zugesendet.

Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen der Antragsformulare! Bitte nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns!