Angebote zur Unterstützung im Alltag pflegebedürftiger Menschen
Als ambulanter Dienst haben wir die Anerkennung Angebote zur Unterstütung im Alltag nach § 45a bis 45c SGB XI zu erbringen. Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit den Pflegekassen. Zur Zeit werden 18,00 € pro Betreuungsstunde zuzüglich möglicher Fahrtkosten von 0,28 € pro km der Pflegekasse in Rechnung gestellt.
Der Weg zur Leistung:
- Antrag auf Pflegegrad einschließlich zusätzlicher Betreuungsleistungen bei der zuständigen Pflegekasse
- MdK-Begutachtung
- Voraussetzung zur Erbringung der Leistung ist ein bewilligter Pflegegrad und eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Angebote:
- Niedrigschwellige Betreuung (durch ehrenamtliche HelferInnen mit entsprechender Qualifizierung) von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung und / oder psychischer Erkrankung im Rahmen von Einzel- oder Gruppenbetreuung
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im täglichen Leben durch Betreuung, Begleitung bzw. Beaufsichtigung in der Häuslichkeit
- Ermöglichung eines selbstbestimmten und würdigen Lebens für Betroffene in den „eigenen vier Wänden“
- Förderung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich Kommunikation, Orientierung, Beschäftigung sowie Förderung eines positiven Selbstwertgefühls durch Unterstützung der sozialen Integration
- Unterstützung und Förderung des ehreamtlichen Engagements durch Einsatz ehrenamtlicher bzw. freiwilliger HelferInnen
Bei Interesse bzw. Fragen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin unter der Nummer
Telefon: 03464 27 76 96